Der Prüfungstermin zur Jagdeignungsprüfung JEP ohne Einschränkung ist der 18. und
19.08.2018.
Sollten mehrere Hunde zur eingeschränkten JEP, brauchbar zur Nachsuche auf Schalenwild
oder brauchbar zum stöbern, gemeldet werden,werde ich versuchen einen geeigneten Termin sowie die entsprechenden Reviere dafür zu finden und diesbezüglich während des Lehrgangs die Teilnehmer informieren. Führen kann nur wer im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheins ist.
Zugelassen sind Jagdhunde die entsprechend der Klassifizierung des JGHV als solche
anerkannt und zumindest vom Phänotyp diesen zweifelsfrei zugeordnet werden können.
Ausreichender Impfschutz gegen Tollwut sowie ein micro chip zur Identifikation des Hundes
sind zwingend erforderlich. Die Schweißfährten werden mit Wildschweiß gespritzt und im
Bedarfsfall mit Hammelblut gemischt. Läufige Hündinnen sind dem Prüfungsleiter vorher zu
melden, Schleppwild ist von Führerin/Führer bereit zu stellen. Die Teilnehmerzahl bei
uneingeschränkter JEP sowie eingeschränkt zur Nachsuche auf Schalenwild ist auf jeweils
12 Hunde begrenzt.
Wolfgang Lorenz
Hundeobmann der KG Alzey-Worms